
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER CONCEPT PROTECTION GMBH
1. Geltung
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle
Verträge der CONCEPT PROTECTION GMBH
im Folgenden Fitness-Studio-Betreiber über die Nutzung des Fitness-Studios CP GYM.
1.2
Der Fitness-Studio-Betreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitness-Studios
aushängen.
Für den Fall, dass Online-Vertragsabschlüsse getätigt wurden/angeboten werden, sind diese
auch auf der Webseite abrufbar.
1.3
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitness-Studio-Betreibers
abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitness-Studios
berechtigt sind.
2. Vertragsschluss
2.1
Der Vertrag zwischen dem Fitness-Studio-Betreiber kommt durch den Fitnessvertrag im
Fitness-Studio oder durch den Abschluß des Fitnessvertrages über die Webseite des
Fitness-Studio-Betreibers ( Online-Verträge ) zustande.
Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten Sonderbestimmungen nach Punkt 9 dieser
AGB.
Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.
2.2
Bei Vertragsabschluß wird dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages übergeben. Dem
Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszuhändigen.
2.3
Verträge mit Minderjährigen können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angeboten
und gewählten Zusatzleistungen und Paketen.
3.2
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.4. Nutzung des Fitness-Studios
4.1
Zutrittsgewährung
4.1.1
Jedes Mitglied ist zum Betreten und der Nutzung des Fitness-Studios und dessen
Einrichtung während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages
berechtigt.
4.1.2
Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluß eine Mitgliedskarte. Diese ist nicht übertragbar.
Jede unbefugte Weitergabe ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte
sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust und jede Beschädigung ist dem Fitness-Studio-
Betreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter
Unbrauchmachung der Karte durch das Mitglied, ist für die Neuausstellung der Memberkarte
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Die alte Mitgliedskarte verliert
mit Ausstellung der neuen Karte ihre Gültigkeit.
4.1.3
Der Zutritt zum Fitness-Studio ist ausschließlich mit bestehender Mitgliedschaft und nach
Vorweisung der Mitgliedskarte möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist
der Zutritt zum Fitness-Studio nach vorheriger Anmeldung und bis auf Widerruf gestattet.
4.1.4
Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.5
Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbarem Einfluß von Sucht- oder
Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert
werden.
4.1.6
Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, Sucht- und
Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den
Räumlichkeiten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Betreiber das Recht, das
Vertragsverhältnis fristlos zu beenden.
4.1.7
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht
während der gesamten Öffnungszeit im Fitness-Studio anwesend sind. Eine Einweisung in
die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist in dieser Zeit nicht möglich.
4.2 Hygienevorschriften
4.2.1
Aus hygienischen Gründen ist das Betreten und die Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Turnschuhen gestattet. Die Matten
werden grundsätzlich ohne Schuhe betreten. Das Mitglied hat weiter ein Handtuch
mitzuführen, welches für die Einrichtung oder Matten zu unterlegen ist, um den Schweiß
zurückzuhalten.
4.2.2
Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.4.2.3
Sämtliche Bereiche des Fitness-Studios sind sauber zu halten, Abfälle sind in die dafür
vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
4.3 Sicherheitsvorschriften
4.3.1
Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes
über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei der
Verwendung der Geräte zu beachten. Es hat sich vor der ersten Bedienung eines Gerätes
vom Fitness-Studio-Betreiber oder dessen Mitarbeiter einweisen zu lassen.
4.3.2
Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend
zu behandeln.
4.3.3
Mitgebrachte Sachen sind in die dafür vorgesehenen Spinde/Ablagekästen zu verstauen und
dürfen nicht im Fitness-Studio zurückgelassen werden.
4.4 Unterlassung von Gefährdung und Belästigungen
4.4.1
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigung und jede Gefährdung anderer Mitglieder zu
unterlassen.
4.4.2
Die Anfertigung von Fotos und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren
vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.3
Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare
Hilfeleistung zu setzen und Erste Hilfe zu leisten, bzw. Hilfe herbeizuholen.
4.5 Sonstiges
4.5.1
Der Fitness-Studio-Betreiber und seine Mitarbeiter haben das Recht, Anweisungen zu
erteilen, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie
Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder zu verhindern.
Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Anweisungen nicht folgen,
können für eine angemessene Dauer des Studios verwiesen werden.
4.5.2
Der Fitness-Studio-Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung
eines Mitgliedes zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des
Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedes. Es wird dringend
empfohlen, das Training stets nach individueller körperlicher Fähigkeit auszurichten. Bei
Auftreten von Beschwerden ist die Übung abzubrechen und ggfls. ein Arzt aufzusuchen.
4.5.3
Der Fitness-Studio-Betreiber kann ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräche
mit Trainingsempfehlung durchführen. Diese entsprechen der subjektiven Einschätzung des
Coaches wieder. Die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogrammes obliegt stetsalleine dem Mitglied und liegt in dessen Verantwortung. Ein Beratungsgespräch kann eine
ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines
Beratungsgespräches besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
5. Öffnungszeiten
5.1
Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag 6 – 22 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags 9 – 15 Uhr
5.2
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche
Öffnungszeit, im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zugrunde liegenden Öffnungszeiten
um nicht mehr als eine Stunde ändert und die Gesamtöffnungszeiten dadurch nicht
gemindert wird. Geplante Änderung der Öffnungszeiten werden durch einen Aushang im
Fitness-Studio zu mindestens 14 Tage vor wirksam werden angezeigt.
6. Entgelt
6.1
Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils bis zum 3.- 4. eines jeden
Monates im Voraus zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inklusive
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
7. Vertragsdauer und (vorzeitige ) Beendigung des Vertrages
7.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt –
soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde - 12 Monate.
Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (dies
bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet)
und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Kalendermonates
gekündigt werden kann.
Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 1 Monat vor
Vertragsende zugegangen ist.
Die Kündigung kann auch digital per Online durch E-Mail schriftlich mitgeteilt werden.
7.2
Der Fitness-Studio-Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung - auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit und ohne Ankündigung von Fristen und Terminen gebunden zu sein
– kündigen, wenn:
7.2.1
Das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages von mindestens 1 Monat in Verzug
gerät und trotz Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wurde;
7.2.2
das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die
Vorschriften zur Nutzung des Fitness-Studios (Punkt 4 dieser AGB) verstößt;
7.2.3
das Mitglied im Fitness-Studio eine vorsätzliche strafbare Handlung begeht.7.3
Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit vorübergehend aussetzen, wenn:
7.3.1
das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training
gehindert wird;
7.3.2
das Mitglied nach Abschluß des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der
Schwangerschaft ist zu bescheinigen die Vorlage des Mutter-/Kindpasses oder
entsprechendes ärztliches Attest erforderlich.
7.4
Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliederbeitrages
befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der
Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des
Vertrages Leistungen des Fitness-Studios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von
der Zahlungspflicht.
7.5
Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der
Schwangerschaft und die wechselseitigen Leistungen werden gegeneinander erbracht.
7.6
Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 90 Tage,
kann das Mitglied den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung
durch Kündigung beenden. An Kündigungsverzicht, Kündigungsfristen und Termine ist es
nicht gebunden.
7.7
Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,
wird durch diese besondere Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen, noch
beschränkt.
8. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitness-Studios sind gänzliche
Betriebsunterberechnungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,
höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen
sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitness-Studio bekanntzugeben. Ungeachtet
dessen hat der Fitness-Studio-Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches
Ausmaß zu beschränken.9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
9.1.
Der Fitnessvertrag kann auch über die Webseite des Fitness-Studio-Betreibers
abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein
verbindliches Angebot zum Abschluß des gewählten Fitnessvertrages abgegeben. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes per E-Mail zustande. Eine automatisch
generierte E-Mail mit dem lediglich der Erhalt des Angebotes bestätigt wird, gilt nicht als
Annahme des Angebotes.
9.2
Verbraucher können Online-Verträge binnen 14 Tage ab Vertragsschluß ohne Angabe von
Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muß der Verbraucher den Fitness-
Studio-Betreiber: CP GYM, Helmholtzstr.20, 40215 Düsseldorf, info@concept-
protection.com, Tel.: +49 173 622 57 83
mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail über Entschluß, diesen Vertrag zu wiederrufen, informieren.
Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte „Muster Widerrufsformular“
verwendet werden.
9.3
Widerruft ein Verbraucher den Vertrag, wird der Fitness-Studio-Betreiber sämtliche
Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen 14 Tagen ab
dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitness-Studio-Betreibers eingegangen
ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung verwendet der Fitness-Studio-Betreiber das gleiche
Zahlungsmittel, das der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn,es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10. Änderung der AGB
Der Fitness-Studio-Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2
Der Fitness-Studio-Betreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung
informieren. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen 4 Wochen
ab Zugang der Information erkennbar widerspricht.
10.4
Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5 dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Mitgliedes möglich.11. Schlussbestimmungen
11.1
Das Mitglied hat bei Abschluß des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu erteilen, jede Änderung dieser Daten, Name,
Anschrift, Bankverbindung usw. unverzüglich bekanntzugeben.
11.2
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit
der AGB im Übrigen unberührt. Das Fitness-Studio verpflichtet sich, eine eventuelle
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.


