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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER CONCEPT PROTECTION GMBH

1. Geltung

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, gelten für alle

Verträge der CONCEPT PROTECTION GMBH

im Folgenden Fitness-Studio-Betreiber über die Nutzung des Fitness-Studios CP GYM.

1.2

Der Fitness-Studio-Betreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitness-Studios

aushängen.

Für den Fall, dass Online-Vertragsabschlüsse getätigt wurden/angeboten werden, sind diese

auch auf der Webseite abrufbar.

1.3

Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitness-Studio-Betreibers

abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitness-Studios

berechtigt sind.

2. Vertragsschluss

2.1

Der Vertrag zwischen dem Fitness-Studio-Betreiber kommt durch den Fitnessvertrag im

Fitness-Studio oder durch den Abschluß des Fitnessvertrages über die Webseite des

Fitness-Studio-Betreibers ( Online-Verträge ) zustande.

Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten Sonderbestimmungen nach Punkt 9 dieser

AGB.

Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2

Bei Vertragsabschluß wird dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages übergeben. Dem

Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszuhändigen.

2.3

Verträge mit Minderjährigen können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen

Vertreters abgeschlossen werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angeboten

und gewählten Zusatzleistungen und Paketen.

3.2

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.4. Nutzung des Fitness-Studios

4.1

Zutrittsgewährung

4.1.1

Jedes Mitglied ist zum Betreten und der Nutzung des Fitness-Studios und dessen

Einrichtung während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages

berechtigt.

4.1.2

Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluß eine Mitgliedskarte. Diese ist nicht übertragbar.

Jede unbefugte Weitergabe ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte

sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust und jede Beschädigung ist dem Fitness-Studio-

Betreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter

Unbrauchmachung der Karte durch das Mitglied, ist für die Neuausstellung der Memberkarte

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Die alte Mitgliedskarte verliert

mit Ausstellung der neuen Karte ihre Gültigkeit.

4.1.3

Der Zutritt zum Fitness-Studio ist ausschließlich mit bestehender Mitgliedschaft und nach

Vorweisung der Mitgliedskarte möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist

der Zutritt zum Fitness-Studio nach vorheriger Anmeldung und bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4

Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5

Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbarem Einfluß von Sucht- oder

Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert

werden.

4.1.6

Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, Sucht- und

Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den

Räumlichkeiten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Betreiber das Recht, das

Vertragsverhältnis fristlos zu beenden.

4.1.7

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht

während der gesamten Öffnungszeit im Fitness-Studio anwesend sind. Eine Einweisung in

die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist in dieser Zeit nicht möglich.

4.2 Hygienevorschriften

4.2.1

Aus hygienischen Gründen ist das Betreten und die Nutzung der Trainingsgeräte und

Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Turnschuhen gestattet. Die Matten

werden grundsätzlich ohne Schuhe betreten. Das Mitglied hat weiter ein Handtuch

mitzuführen, welches für die Einrichtung oder Matten zu unterlegen ist, um den Schweiß

zurückzuhalten.

4.2.2

Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.4.2.3

Sämtliche Bereiche des Fitness-Studios sind sauber zu halten, Abfälle sind in die dafür

vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

4.3 Sicherheitsvorschriften

4.3.1

Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes

über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei der

Verwendung der Geräte zu beachten. Es hat sich vor der ersten Bedienung eines Gerätes

vom Fitness-Studio-Betreiber oder dessen Mitarbeiter einweisen zu lassen.

4.3.2

Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend

zu behandeln.

4.3.3

Mitgebrachte Sachen sind in die dafür vorgesehenen Spinde/Ablagekästen zu verstauen und

dürfen nicht im Fitness-Studio zurückgelassen werden.

4.4 Unterlassung von Gefährdung und Belästigungen

4.4.1

Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigung und jede Gefährdung anderer Mitglieder zu

unterlassen.

4.4.2

Die Anfertigung von Fotos und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren

vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3

Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare

Hilfeleistung zu setzen und Erste Hilfe zu leisten, bzw. Hilfe herbeizuholen.

4.5 Sonstiges

4.5.1

Der Fitness-Studio-Betreiber und seine Mitarbeiter haben das Recht, Anweisungen zu

erteilen, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie

Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder zu verhindern.

Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Anweisungen nicht folgen,

können für eine angemessene Dauer des Studios verwiesen werden.

4.5.2

Der Fitness-Studio-Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung

eines Mitgliedes zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des

Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedes. Es wird dringend

empfohlen, das Training stets nach individueller körperlicher Fähigkeit auszurichten. Bei

Auftreten von Beschwerden ist die Übung abzubrechen und ggfls. ein Arzt aufzusuchen.

4.5.3

Der Fitness-Studio-Betreiber kann ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräche

mit Trainingsempfehlung durchführen. Diese entsprechen der subjektiven Einschätzung des

Coaches wieder. Die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogrammes obliegt stetsalleine dem Mitglied und liegt in dessen Verantwortung. Ein Beratungsgespräch kann eine

ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines

Beratungsgespräches besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

5. Öffnungszeiten

5.1

Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag 6 – 22 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertags 9 – 15 Uhr

5.2

Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche

Öffnungszeit, im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zugrunde liegenden Öffnungszeiten

um nicht mehr als eine Stunde ändert und die Gesamtöffnungszeiten dadurch nicht

gemindert wird. Geplante Änderung der Öffnungszeiten werden durch einen Aushang im

Fitness-Studio zu mindestens 14 Tage vor wirksam werden angezeigt.

6. Entgelt

6.1

Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils bis zum 3.- 4. eines jeden

Monates im Voraus zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inklusive

Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige ) Beendigung des Vertrages

7.1

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt –

soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde - 12 Monate.

Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (dies

bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet)

und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines Kalendermonates

gekündigt werden kann.

Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 1 Monat vor

Vertragsende zugegangen ist.

Die Kündigung kann auch digital per Online durch E-Mail schriftlich mitgeteilt werden.

7.2

Der Fitness-Studio-Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung - auch vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit und ohne Ankündigung von Fristen und Terminen gebunden zu sein

– kündigen, wenn:

7.2.1

Das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages von mindestens 1 Monat in Verzug

gerät und trotz Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wurde;

7.2.2

das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die

Vorschriften zur Nutzung des Fitness-Studios (Punkt 4 dieser AGB) verstößt;

7.2.3

das Mitglied im Fitness-Studio eine vorsätzliche strafbare Handlung begeht.7.3

Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auch vor Ablauf der

Mindestvertragslaufzeit vorübergehend aussetzen, wenn:

7.3.1

das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training

gehindert wird;

7.3.2

das Mitglied nach Abschluß des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der

Schwangerschaft ist zu bescheinigen die Vorlage des Mutter-/Kindpasses oder

entsprechendes ärztliches Attest erforderlich.

7.4

Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliederbeitrages

befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der

Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des

Vertrages Leistungen des Fitness-Studios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von

der Zahlungspflicht.

7.5

Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der

Schwangerschaft und die wechselseitigen Leistungen werden gegeneinander erbracht.

7.6

Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 90 Tage,

kann das Mitglied den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung

durch Kündigung beenden. An Kündigungsverzicht, Kündigungsfristen und Termine ist es

nicht gebunden.

7.7

Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,

wird durch diese besondere Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen, noch

beschränkt.

8. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitness-Studios sind gänzliche

Betriebsunterberechnungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen,

höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen

sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitness-Studio bekanntzugeben. Ungeachtet

dessen hat der Fitness-Studio-Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches

Ausmaß zu beschränken.9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1.

Der Fitnessvertrag kann auch über die Webseite des Fitness-Studio-Betreibers

abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein

verbindliches Angebot zum Abschluß des gewählten Fitnessvertrages abgegeben. Der

Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes per E-Mail zustande. Eine automatisch

generierte E-Mail mit dem lediglich der Erhalt des Angebotes bestätigt wird, gilt nicht als

Annahme des Angebotes.

9.2

Verbraucher können Online-Verträge binnen 14 Tage ab Vertragsschluß ohne Angabe von

Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muß der Verbraucher den Fitness-

Studio-Betreiber: CP GYM, Helmholtzstr.20, 40215 Düsseldorf, info@concept-

protection.com, Tel.: +49 173 622 57 83

mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-

Mail über Entschluß, diesen Vertrag zu wiederrufen, informieren.

Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte „Muster Widerrufsformular“

verwendet werden.

9.3

Widerruft ein Verbraucher den Vertrag, wird der Fitness-Studio-Betreiber sämtliche

Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen 14 Tagen ab

dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitness-Studio-Betreibers eingegangen

ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung verwendet der Fitness-Studio-Betreiber das gleiche

Zahlungsmittel, das der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Es sei denn,es wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen

dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10. Änderung der AGB

Der Fitness-Studio-Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.

10.2

Der Fitness-Studio-Betreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung

informieren. Dies kann auch per E-Mail erfolgen.

10.3

Die Änderung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen 4 Wochen

ab Zugang der Information erkennbar widerspricht.

10.4

Eine Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5 dieser AGB ist nur mit ausdrücklicher

Zustimmung des Mitgliedes möglich.11. Schlussbestimmungen

11.1

Das Mitglied hat bei Abschluß des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über

vertragsrelevante persönliche Daten zu erteilen, jede Änderung dieser Daten, Name,

Anschrift, Bankverbindung usw. unverzüglich bekanntzugeben.

11.2

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit

der AGB im Übrigen unberührt. Das Fitness-Studio verpflichtet sich, eine eventuelle

unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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